Gut investiert ist halb gewonnen

Die Gebühren eines Rechtsanwalts richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Je nach Sachverhalt finden Betragsrahmengebühren (von … bis …) oder Satzrahmengebühren (0,3 bis 2,5 nach der Gebührentabelle) oder auch Festgebühren Anwendung.

Abweichend davon ist auch die Vereinbarung eines Zeit- oder Pauschalhonorars möglich. Auch eine umfassende rechtliche Betreuung Ihres Unternehmens, ähnlich einer Rechtsabteilung, zu einer monatlichen Honorarpauschale wird durch uns angeboten.

Wir erstellen Ihnen gern ein Kostenrisiko (ohne rechtliche Beratung). Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Die Kontaktaufnahme sowie das Erstellen eines Kostenrisikos ist selbstverständlich kostenlos und nicht verpflichtend.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, bieten wir Ihnen den Service der Einholung einer Kostendeckungszusage an, wobei Ihr Rechtsschutzversicherer zunächst prüft, ob die Kosten im Einzelfall zu übernehmen sind oder eine ergänzende Finanzierung Ihrerseits erforderlich ist. Auf Wunsch werden wir selbstverständlich auch erst dann für Sie kostenauslösend tätig, wenn die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung geklärt ist.

Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

In zivil- und familienrechtlichen Angelegenheiten vor den deutschen Gerichten gewährt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Landeskasse dem Rechtssuchenden Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe als zinsloses vierjähriges Darlehen, dass im Falle einer anhaltenden Bedürftigkeit nach Ablauf von vier Jahren ab Prozessende ohne Rückzahlungsverpflichtung enden kann.

Bei der Prüfung der Voraussetzungen wird sowohl auf die Erfolgsaussicht der Sache als auch auf die finanzielle Situation des Rechtssuchenden abgestellt.

Ob die finanziellen Voraussetzungen vorliegen, können unsere Kanzleimitarbeiter für Sie an Hand des Formulars zur -> Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorab einschätzen. Das Formular ist für die Entscheidung der Landeskasse, ob Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe gewährt wird, zwingend erforderlich. Für alle Ihre Angaben in diesem Formular benötigt das Gericht daher auch Nachweise/Belege in Kopie. Selbstverständlich helfen unsere Kanzleimitarbeiter Ihnen gerne jederzeit bei weiteren Fragen zum Formular.