„Dreimal umgezogen ist einmal abgebrannt“
Darum ist es nicht nur wichtig, die richtige Wohnung oder den/die richtigen Mieter(-in) zu finden. Weder Mieter noch Vermieter wünschen sich einen ständigen Wechsel, der häufig von Makler-, Umzugs- und / oder Renovierungskosten begleitet ist. Für ein dauerhaftes und entspanntes Mietverhältnis ist daher vor allem der geschlossene Wohn- oder Gewerberaummietvertrag von hoher Bedeutung.
Wir bieten Ihnen Hilfe bei
- der Vertragsgestaltung und Prüfung
- von Grundstückskaufverträgen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung einer Immobilie
- von Wohnraum-, Geschäfts- und Gewerberaummietverträgen
- von Pachtverträgen
- von Bauprojekten (Projektentwicklung)
- der Lösung von mietrechtlichen Problemen aller Art
- rechtlichen Fragen zum Wohnungseigentum, Hausverwaltung, etc.
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- der Auseinandersetzung / Teilung von Immobilienvermögen im Rahmen der Eigentumsauflösung (z. B. Ehescheidung oder Erbengemeinschaft)
- in Zwangs- und Teilungsversteigerungsverfahren, auch Terminvertretung in Zwangs- und Teilungsversteigerungssachen
Keller feucht? Bauruine?
Sie können auf unsere Erfahrungen in der rechtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bauen. Wir helfen Ihnen und leiten alle Maßnahmen ein, damit Ihnen keine Rechtsverluste entstehen.
