„Dreimal umgezogen ist einmal abgebrannt“

Darum ist es nicht nur wichtig, die richtige Wohnung  oder den/die richtigen Mieter(-in) zu finden. Weder Mieter noch Vermieter wünschen sich einen ständigen Wechsel, der häufig von Makler-, Umzugs- und / oder Renovierungskosten begleitet ist. Für ein dauerhaftes und entspanntes Mietverhältnis ist daher vor allem der geschlossene Wohn- oder Gewerberaummietvertrag von hoher Bedeutung.

Wir bieten Ihnen Hilfe bei

  • der Vertragsgestaltung und Prüfung
    • von Grundstückskaufverträgen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung einer Immobilie
    • von Wohnraum-, Geschäfts- und Gewerberaummietverträgen
    • von Pachtverträgen
    • von Bauprojekten (Projektentwicklung)
  • der Lösung von mietrechtlichen Problemen aller Art
  • rechtlichen Fragen zum Wohnungseigentum, Hausverwaltung, etc.
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • der Auseinandersetzung / Teilung von Immobilienvermögen im Rahmen der Eigentumsauflösung (z. B. Ehescheidung oder Erbengemeinschaft)
  • in Zwangs- und Teilungsversteigerungsverfahren, auch Terminvertretung in Zwangs- und Teilungsversteigerungssachen

Keller feucht? Bauruine?

Sie können auf unsere Erfahrungen in der rechtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bauen. Wir helfen Ihnen und leiten alle Maßnahmen ein, damit Ihnen keine Rechtsverluste entstehen.